Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma FERA Bauelementehandel GmbH
§ 1 Geltung:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluß:
In Prospekten, Anzeigen, usw. enthaltene Angebote sind -auch bezüglich der Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. Aufräge werden erst rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Verträge werden auch dann sofort rechtswirksam, wenn der Kunde den vollen Kaufpreis oder eine vereinbarte Abschlagszahlung bezahlt hat.
§ 3 Preise:
Die Preise verstehen sich, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichen Liefertermin mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst
vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferungen:
Bei von uns zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf drei Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns beginnt.
§ 5 Versand und Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport durchführende Person übergeben wird. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um ein Mitglied unseres Unternehmens handelt. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers aufgeschoben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Leistungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Auch zufällige Beschädigungen oder Verlust der Ware entbinden den Kunden nicht von der Leistung.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Montage:
Wir gewähren auf unsere Ware Garantie für ein Jahr im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden. Im Geschäftsverkehr mit Endkunden gewähren wir Garantie auf zwei Jahre, soweit das Aufmaß und die Montage von uns durchgeführt wurden. Bei Mängeln oder Fehlen von zugesicherten Eigenschaften beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Dabei sind mehrfache Nachbesserungen zulässig. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Lieferung innerhalb unangemessener Frist, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung des Vertrages oder Preisminderung verlangen.
Da es sich bei unserer Ware oft um Anbauelemente handelt, die mit den vorhandenen Fensterelementen oder Mauerwerk fest verschraubt, gedübelt oder verklebt werden,
sind Schraub- und Dübellöcher unvermeidlich. Die Gefahr von Mauer-und Putzabplatzungen, Rissen und Schraublöchern an den Fensterrahmen verbleiben beim Auftraggeber und berechtigt diesen nicht zu Regressansprüchen gegenüber unserer Gesellschaft. Eine etwaige Haftung unsererseits beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit und die Haftungssumme wird auf die zweifache Auftragssumme begrenzt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei Zugriffen Dritter auf unsere Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden -insbesondere bei Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten zurückzunehmen.
Maßangefertigte Elemente sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücknahme sowie die Pfändung der Ware durch uns ist gemäß §13 Abs. 3 Verbraucherschutzgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
§ 8 Zahlung und Storno:
Rechnungen sind zahlbar lt. Zahlungsvereinbarungen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Der Kunde bleibt zur Zahlung auch verpflichtet, wenn er vor Lieferung
und Montage den Auftrag storniert. Der Wert unserer Aufwendungen wird angerechnet.
§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Zahlungen ist der Sitz unserer Firma, ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft.
(Stand 01.07.2021)
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